AGB

AGB für den Full Service

Inhaltsverzeichnis
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  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Stornierung
  6. Anwendbares Recht
  7. Alternative Streitbeilegung
    1) Geltungsbereich
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Melanie
    Zimmermann, handelnd unter „MeleaWeddings“ (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle
    Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer
    (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website
    dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen
    Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
    1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
    Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
    beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist
    eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
    Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
    beruflichen Tätigkeit handelt.
    2) Vertragsschluss
    Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters
    vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines
    Angebots an den Anbieter richten. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin
    per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden zuvor
    ausgewählten Dienstleistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine
    gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder
    durch Zahlung der vom Anbieter angebotenen Vergütung innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab
    Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des
    Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des
    Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des
    Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich
    anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste
    Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist
    nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Anbieter
    den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.
    3) Widerrufsrecht
    Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum
    Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.
    4) Preise und Zahlungsbedingungen
    Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Diese
    Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss auf das in der Rechnung
    angegebene Konto zu leisten.
    Die zweite Zahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags ist spätestens 6 Monate vor der
    Hochzeit fällig.
    Die letzte Zahlung von 20% ist 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin fällig.
    Sollte die dritte Zahlung nicht fristgerecht eingehen, behält sich der Anbieter das Recht vor,
    die Ausführung der Dienstleistung bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.
    Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19
    Abs. 1 UStG ist.
    5) Anwendbares Recht
    5.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
    Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher
    Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz
    durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
    gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    5.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei
    Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der
    Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum
    Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
    6) Alternative Streitbeilegung
    6.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur
    Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
    Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus
    Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
    6.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
    Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit

AGB für den Dekoverleih

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Überlassung der Mietsache
  5. Miete und Zahlungsbedingungen
  6. Kaution
  7. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
  8. Obliegenheiten des Mieters
  9. Änderungen an der Mietsache
  10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
  11. Haftung
  12. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
  13. Rückgabe der Mietsache
  14. Anwendbares Recht
  15. Gerichtsstand
  16. Alternative Streitbeilegung
    1) Geltungsbereich
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Melanie
    Zimmermann, handelnd unter „MeleaWeddings“ (nachfolgend „Vermieter“), gelten für
    alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit
    dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen
    abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters
    widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
    1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
    zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
    selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder
    eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
    Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    2) Vertragsschluss
    2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine
    verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines
    verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
    2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte
    Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten
    Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess
    durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein
    rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen
    Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per E-Mail oder telefonisch
    gegenüber dem Vermieter abgeben.
    2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
  • indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine
    Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der
    Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der
    Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
    Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem
    Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt
    der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies
    als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine
    Willenserklärung gebunden ist.
    2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des
    Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages,
    welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
    2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird
    der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter
    nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief)
    übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch
    den Vermieter erfolgt nicht.
    2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des
    Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf
    dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel
    zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des
    Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine
    Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über
    die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt,
    welcher den Bestellvorgang abschließt.
    2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
    2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und
    automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm
    zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser
    Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können.
    Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle
    vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten
    versandten E-Mails zugestellt werden können.
    3) Widerrufsrecht
    3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
    3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung
    des Vermieters.
    4) Überlassung der Mietsache
    4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die
    vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters
    angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    4.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter
    zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für
    den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam
    ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht
    zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen
    Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine
    angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
    4.3 Haben die Parteien die Abholung der Mietsache vereinbart, so informiert der
    Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail darüber, dass die Mietsache zur Abholung
    bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit
    dem Vermieter an der vereinbarten Abholadresse abholen. In diesem Fall werden keine
    Versandkosten berechnet.
    4.4 Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch den Mieter vor, die
    Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
    zu überprüfen. Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die
    Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen
    Vertreters des Mieters abhängig machen.
    4.5 Sofern der Mieter die Mietsache nicht persönlich, sondern durch einen von ihm
    beauftragten Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des
    Dritten mitzuteilen. Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch einen
    Dritten vor, die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
    zu überprüfen.
    5) Miete und Zahlungsbedingungen
    5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
    Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Vermieter Kleinunternehmer im Sinne des
    UStG ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf
    der Website des Vermieters gesondert angegeben.
    5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren
    Instandhaltung und Instandsetzung.
    5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der
    Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw.
    Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs
    erforderlich sind.
    5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
  • Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts
    anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen
    unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben
    werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen
    mit der Miete zu entrichten.
    6) Kaution
    6.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine
    Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe im Angebot auf
    der Website des Vermieters angegeben wird. Die Höhe der vom Mieter zu leistenden
    Sicherheit richtet sich nach dem Verkehrswert der Mietsache. Die Kaution ist vom Mieter
    im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.
    6.2 Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in
    ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter die
    vom Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück.
    Für die Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel
    verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.
    6.3 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem
    Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der
    Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens
    ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die
    Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des
    Schadens ausreicht.
    7) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
    7.1 Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
    7.2 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den
    Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an
    der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu
    verleihen.
    8) Obliegenheiten des Mieters
    Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er
    wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des
    ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder,
    Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht
    werden.
    9) Änderungen an der Mietsache
    9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern
    diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen
    werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße
    Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über
    entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem
    Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu
    ersetzen.
    9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der
    vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder
    Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei
    Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den
    ursprünglichen Zustand wieder her.
    10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
    10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem
    zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu
    erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die
    entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim
    Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der
    hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
    10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden
    unverzüglich anzuzeigen.
    10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw.
    Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum
    einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder
    einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen.
    Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
    10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen
    Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter
    ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese
    fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen,
    wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer
    Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten
    bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben
    ist.
    10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne
    Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen
    lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter
    unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die
    Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme
    von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts
    gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie
    nachvollziehbar dokumentiert wurden.
    11) Haftung
    11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB
    wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist
    ausgeschlossen.
    11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen,
    vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und
    Aufwendungsersatz wie folgt:
    11.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
    Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
    11.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung
    auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß
    vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind
    Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des
    Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
    Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig
    vertrauen darf.
    11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
    11.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des
    Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
    12) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
    12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf
    der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des
    Vermieters mitgeteilt.
    12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
    12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1
    Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht
    jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
    13) Rückgabe der Mietsache
    13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die
    Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
    13.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden
    Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
    13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt
    er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem
    Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins
    entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus
    gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
    14) Anwendbares Recht
    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
    Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
    gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der
    Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    15) Gerichtsstand
    Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
    öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
    Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
    der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des
    Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters
    ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der
    Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
    des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen
    jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.
    16) Alternative Streitbeilegung
    16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur
    Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
    Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
    aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
    16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
    Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.